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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFalschparker blockiert Feuerwehr: Brandopfer stirbt - fahrlässige Tötung?12 Beiträge
AutorHors8t S8., Leverkusen / NRW890269
Datum13.04.2025 15:56      MSG-Nr: [ 890269 ]756 x gelesen

Es wird wahrscheinlich schwierig dem Falschparker die Schuld am Tod des Opfers zu beweisen.
Die Frage die sich mir stellt ist aber eher: Was darf Feuerwehr? Wir kennen sicher alle die Youtubevideos von amerikanischen Firefighters, die mal eben Autoscheiben von Falschparkern einschlagen, um ihren Schlauch durch zulegen. Das würde für einen deutschen Feuerwehrmann sehr teuer, zu Recht. Ich erinnere mich noch an meinen Gruppenführerlehrgang, der mitlerweile schon über 40 Jahre her ist. Damals gab es am IDF in Münster einen Juristen, der für die Gesetzeslehre zuständig war. Er erzählte die Geschichte von einem brennenden landw. Anwesen. Als die Feuerwehr ankam stellte diese schnell fest, dass die Wasserversorgung nicht ausreichte und forderte einen SW nach. Bei Eintreffen meldete der Fahrer, dass die einzige Zufahrt durch parkende Gaffer nicht mehr passierbar war. Auf Anweisung des Einsatzleiters gab der Fahrer Gas, bahnte sich seinen Weg und beschädigte über 20 Autos. Hinterher natürlich großes Geschrei und Gerichtsverhandlung. Ende vom Lied: die Falschparker mußten den Schaden am Feuerwehrauto bezahlen. Ich weiß nicht, ob das tatsächlich so war und ob sowas heute auch noch so ausgehen würde.
In Köln war ja nun eindeutig Menschenleben in Gefahr. Muß ich dann noch Rücksicht auf falsch geparkte Autos nehmen, oder darf ich hier auch mit Gewalt durchbrechen. Die 2. Frage: Wer ist für den Schaden zuständig? Die Feuerwehr, der ursächliche Falschparker, oder wird vielleicht noch der DLK Fahrer wegen Sachbeschädigung angezeigt? Bei allen Einsätzen gilt ja der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Bei Stichwort P-Tür nehmen wir auch keine Rücksicht auf edle Eingangstüren.
Ich weiß ja, das Feuerwehr, und besonders wir Ehrenamtler, uns schnell im Recht fühlen. Deshalb könnten sich vielleicht alle die " meinen oder glauben" mal zurückhalten, und das Feld denen überlassen, die schon Erfahrungen gemacht haben, oder eine juristische Vorbildung haben.

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