hallo,
oha:
... Obwohl Feuerwehreinsätze im Rahmen einer sogenannten freiwilligen Leistung kostenpflichtig sind, sollen laut Beschlussvorlage der Stadtverwaltung für Verkehrsregelungen durch die Freiwilligen Feuerwehren keine Gebühren erhoben werden. Zur Zahlung verpflichtet wären in einem solchen Fall nämlich die Veranstalter, wie zum Beispiel die Organisatoren eines Laternenumzugs. ...
haben die "Dumme" gesucht?
als Feuerwehrangehöriger würde ich mich bei so was dezent zurückhalten ...
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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