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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRettungsmesser und neues Waffengesetz?6 Beiträge
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern888598
Datum31.08.2024 16:11      MSG-Nr: [ 888598 ]598 x gelesen
Infos:
  • 30.08.24 BKA Feststellungsbescheid Rettungsmesser

  • Geschrieben von Henning K.
    Der Freistellungsbescheid ist von 2003, wir hatten also alle 20 Jahre lang Zeit unseren Bestand von "sogenannten" auf "richtige" Rettungsmesser umzustellen.
    Ich kenne tatsächlich Feuerwehren, die z.B. an den PA's "richtige" Rettungsmesser verwenden, die haben definitiv keine Probleme. Alle anderen haben sich halt auf die im Waffengesetz definierte Ausnahme verlassen... und müssen jetzt abwarten, was kommt - und ggf. neu beschaffen!

    Geschrieben von Henning K.
    Worüber wollen wir uns jetzt beschweren, wenn wir das nicht getan haben?
    Wobei ich persönlich da jetzt erstmal abwarten würde. Im Gespräch ist ja auch, Messer mit feststehender Klinge von mehr als 6 cm Klingenlänge einem Führverbot zu unterwerfen. Derzeit sind das 12 cm. Nachdem ein Großteil der Jägerschaft feststehende Messer mit mehr als 6 cm Klingenlänge bei der Jagdausübung verwendet, könnte ich mir aufgrund der Menge an Betroffenen (die allesamt Wähler sind und zudem ja regelmäßig waffenrechtlich überprüft werden) durchaus vorstellen, dass es auch hier wieder Ausnahmen geben wird... und dann wahrscheinlich auch für Feuerwehrs und Co.

    Allerdings erschließt sich mir nicht wirklich, warum Einsatzdienste (von einzelnen Ausnahmen wie Tauchern etc. abgesehen) Messer mit feststehender Klinge im Einsatz führen sollten. Klappmesser sind da aus meiner Sicht allemal handlicher.

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     30.08.2024 11:07 Jürg7en 7M., Weinstadt
     30.08.2024 11:16 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     30.08.2024 13:54 Mark7us 7R., Höhenrain
     30.08.2024 21:06 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     31.08.2024 16:11 Mark7us 7R., Höhenrain
     10.09.2024 11:13 Jürg7en 7M., Weinstadt

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