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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFwDV 2 40 Std /Jahr - Dienste als Kreisausbilder3 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen888596
Datum31.08.2024 13:47      MSG-Nr: [ 888596 ]531 x gelesen

Hallo,

Zitat aus der FwDV 2 (Hervorhebung durch mich):
"1.10 Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen."

Die Frage sollte sich damit beantworten lassen.

Gruß
Gerhard

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 31.08.2024 09:22 Lars7 B.7, Zwinge
 31.08.2024 13:47 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 31.08.2024 16:02 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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