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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rettungsmesser und neues Waffengesetz? | 6 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 888591 | ||
Datum | 30.08.2024 21:06 MSG-Nr: [ 888591 ] | 620 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus R. Die "richtigen" Rettungsmesser (mit abgerundeter Spitze mit Haken für Säcke o.ä.) haben einen Freistellungsbescheid des BKA, die unterliegen dann diesbezüglich nicht dem Waffengesetz! Der Freistellungsbescheid ist von 2003, wir hatten also alle 20 Jahre lang Zeit unseren Bestand von "sogenannten" auf "richtige" Rettungsmesser umzustellen. Worüber wollen wir uns jetzt beschweren, wenn wir das nicht getan haben? | ||||
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