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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRettungsmesser und neues Waffengesetz?6 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW888591
Datum30.08.2024 21:06      MSG-Nr: [ 888591 ]620 x gelesen
Infos:
  • 30.08.24 BKA Feststellungsbescheid Rettungsmesser

  • Geschrieben von Markus R.Die "richtigen" Rettungsmesser (mit abgerundeter Spitze mit Haken für Säcke o.ä.) haben einen Freistellungsbescheid des BKA, die unterliegen dann diesbezüglich nicht dem Waffengesetz!

    Der Freistellungsbescheid ist von 2003, wir hatten also alle 20 Jahre lang Zeit unseren Bestand von "sogenannten" auf "richtige" Rettungsmesser umzustellen.

    Worüber wollen wir uns jetzt beschweren, wenn wir das nicht getan haben?

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     30.08.2024 11:07 Jürg7en 7M., Weinstadt
     30.08.2024 11:16 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     30.08.2024 13:54 Mark7us 7R., Höhenrain
     30.08.2024 21:06 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     31.08.2024 16:11 Mark7us 7R., Höhenrain
     10.09.2024 11:13 Jürg7en 7M., Weinstadt

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