Rubrik | Katastrophenschutz |
zurück
|
Thema | Bundestag-Drucksache 20/8813 - Internationale Hilfe nach dem verheerenden Hochwasser im Ahrtal | 27 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 887246 |
Datum | 17.03.2024 22:13 MSG-Nr: [ 887246 ] | 1250 x gelesen |
Infos: | 20.03.24 ABC-Erkunder der BABZ 20.03.24 DekonP der BABZ
|
Dienstanweisung
Sondersignal
Katastrophenschutz
Hallo,
Geschrieben von Sebastian K.Als v.a. die Kommunen diese SoSi-Berechtigungen für Privatfahrzeuge kommunaler Funktionsträger haben wollten, wars erst ein Drama, dann wurde rumgerechnet und eine lustige Quotenregelung erfunden, und am Ende nutzt man diese dann beim MdI für ureigene BOS-Aufgaben?
... ich lese diesen Bereich der Antwort so, dass es um Ausnahmegenehmigungen für Sondersignalanlagen allgemein und nicht "an Privatfahrzeugen" ging.
Hier bei mir in DA hat der Gasnotdienst des Gasversorgers SoSi per Ausnahmegenehmigung am Firmenfahrzeug, in WI auch (macht am Privatfahrzeug des Beschäftigten mangels Material auch keinen Sinn).
Ich gehe davon aus, dass es bei den Anlagen der obersten Landesbehörden und der Bundesbank auch nicht um Priivat- sondern um Dienstfahrzeuge ging (z.B. ist das Dienstfahrzeug des Innenministerers m.W. weder Fahrzeug der Polizei noch des KatS, braucht also für Blaulicht eine Ausnahmegenehmigung).
Gruß
Gerhard
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|