Geschrieben von Thomas M.Manche Sachen kann man sich nicht mal ausdenken Ehrlich: Doch. Ohne den Fall oder die Lüdenscheider Verwaltung zu kennen: Als ich vor ~20 Jahren in einer Verwaltung anfing, hat man für solche Personalvorgänge erstmal klassische Aktenvermerke geschrieben, die mitunter seitenlang waren. Jeder Paragraph der auch nur am Rande gestreift wurde wurde auch dargestellt und geprüft, alles dokumentiert, damit auch Fehler weitestgehend ausgeschlossen. Da waren die Verwaltungen (nach außen) langsam, aber auch gründlich. Das ist vielerorts heute anders, der Personalsachbearbeiter hat zig Fälle mehr im Jahr, in größeren Personalabteilungen sind dann auch gerne mehrere Stellen unbesetzt oder eigentlich notwendige Stellen gibts schlicht nicht, weil Politik ja immer wieder überrascht ist das Personalkosten im Dienstleistungssektor oft der größte Ausgabenblock sind. Und dann wird halt gestrichen. Verwaltung muss schnell sein, ob sie dann auch immer so gründlich ist wie es sinnvoll wäre... Dazu kommt dann die auch im öD und Feuerwehrbereich eher zunehmende Personalwanderung, umrahmt von beamten- oder tarifrechtlichen Engstellen, und dann will man irgendwen vielleicht doch lieber behalten als abgeben... Und schon entstehen solche Fehler, die dann später bei den internen oder externen Prüfungen erst auffallen. Auch wenn das Jahr Wartezeit zwischen zwei Beförderungen eigentlich in den Personalstellen bekannt sein muss.
Ansonsten: Selbst wenn die zweite Beförderung in 2020 erst im Dezember war, machen die 2500 Überzahlung für dann 19 Monate verteilt einen Betrag aus, über den andere bei Tarif- oder Lohnverhandlungen auch in dem Zeitraum Lachanfälle bekommen.
"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)
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