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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verstößt Begrüßung der Bauern durch Feuerwehrmann gegen das Beamtenrecht?! ![]() | 28 Beiträge | ||
Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 886630 | ||
Datum | 18.01.2024 11:37 MSG-Nr: [ 886630 ] | 2423 x gelesen | ||
seine Zustimmung zu einer politischen Kundgebung Dritter bekundet. Wie hat er denn zugestimmt? ... kein Plakat ... kein Traktor Er steht da und winkt, total schlimm! Würde der Dienstherr (generall, nicht nur Berlin) seinen sonstigen Pflichten und Vorschriften dem Mitarbeitern gegenüber nachkommen, wäre allen geholfen, das funktioniert aber immer nur in eine Richtung. Da gibt es Gesetzesurteile zur amtangemessenen Alimentation für 2013-2020 die bis heute nicht umgesetzt sind und hier kommt die komplette juristischer Härte ins Spiel. Da gibt es Dienststellen, da fehlt der Putz an der Wand - UVV´s werden nicht eingehalten - Arbeitszeiten - usw. Passiert das dem Unternehmer in der Wirtschaft, kommt die Gewerbeaufsicht und es kostet Geld. Erstmal vor der eigenen Tür kehren ;-) Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | ||||
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