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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau (36) und Mutter stirbt am 24.12.2023 bei Unfall | 5 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 886318 | ||
Datum | 28.12.2023 10:40 MSG-Nr: [ 886318 ] | 731 x gelesen | ||
Guten Tag Das Thema Einsatztätigkeit minderjähriger FW-Angehöriger wird hier im FW-Forum schon seit gut zwei Dutzend Jahren kontrovers diskutiert.... Geschrieben von Sebastian S. Bei uns machen die jungen Leute mit 17 Jahren ihren TM1-Lehrgang inkl. Sprechfunkausbildung, in den Einsatz dürfen sie ab dem 18. Geburtstag (und bekommen auch erst dann ihren Melder). So ist es in BaWü nach Gesetzeslage gem. § 11, Abs. 2 üblich, wird im mir überschaubaren Bereich (meist) so gehandhabt und ich kann wie die Mehrheit. Andere Bundesländer haben da andere Regelungen und scheinen damit ebenfalls zurechtzukommen. Sollte dies aber unumgänglich sein, dann ist es auch wichtig, sich im Nachgang um die Kameradinnen und Kameraden zu kümmern. Ob das erstmal in der eigenen Einheit passiert oder mithilfe der PSNV, das ist dann situativ zu bewerten. Genau, früher hatte man eine Flasche Schnaps zur E-Stelle oder ins Gerätehaus beordert, heute kann man ( fast ?) flächendeckend auf PSNV-Fachpersonal auch mit Feuerwehrbezug zurückgreifen. Diese stellen sich hier auch im Rahmen der TM-1 Ausbildung vor, auch die jungen FW-Leute dass es sowas gibt. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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