Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Konstellation MLF ohne zusätzliches Fahrzeug | 14 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 886276 |
Datum | 25.12.2023 18:46 MSG-Nr: [ 886276 ] | 889 x gelesen |
Infos: | 25.12.23 FW-Forum: Kein Geld für MTW - Feuerwehr ruft zu Spenden auf
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Mannschaftstransportwagen
Tragkraftspitzenanhänger
Gerätewagen Tragkraftspritze, spezifiziert in TR 12 RLP, Kastenwagen mit TSA Beladung inkl. vierteiliger Steckleiter, Besatzung 0/1/1=2
Tragkraftspritzenfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Bernhard D.Nur weil ein MLF* gem. DIN-14530-25 zwar die feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8), dessen Besatzung aber nur aus einer Staffel (1/5) besteht, könnte man da nicht eine Art Verpflichtung schaffen, dass die Gemeinde zur Nachführung der restlichen Mannschaft zur Gruppenstärke und evtl. weiterer Einsatzkräfte beispielsweise noch ein MTW * oder kleines MZF* vorhalten sollte ?
Klar, die Unterstellmöglichkeit stellt mancherorts ein Problem dar; aber mit Privatfahrzeugen zu agieren finde ich ebenfalls suboptimal.
Das Problem hast du bei vielen kleinen bzw. einzigen Fahrzeugen. Wo fängst du da an, wo hörst du auf.
Immer noch gibt es TSA bei kleinen Wehren, da kommt sogar ein privates Zugfahrzeug zum Zuge. In RLP soll es, vor allem in der Eifel, noch GW-TS geben. Da ist das Problem mit dem Zugfahrzeug schonmal weg, trotzdem passen nur 2 Leute rein. Und ja, auch solche Wehren haben teils 30 Mitglieder.
Weiter geht's mit TSF, KLF (aktuelle Norm) und TSF-W. Auch alle mit Beladung für eine Gruppe, jedoch nur Staffelbesatzung. Zuletzt dann das MLF mit dem gleichen Problem.
Meist haben die Wehren deutlich mehr Mitglieder als Fahrzeugsitzplätze. Manche sogar locker so viel Leute, dass man 2 oder 3 weitere MTF besetzen könnte. Fahrzeugstellplätze dafür gibt es recht oft nicht. Es bliebe daher auch nicht bei den Kosten für das MTF, meist muss da auch noch ein Stellplatz her. Wir reden da also recht oft von deutlich 6stelligen Beträgen (mal nicht von einer unbeheizten Blechgarage ausgehend, auch der Stellplatz muss ja der geltenden Norm entsprechen. Dann schau mal bei uns in die Gemeinde, mit 27 Feuerwehreinheiten, von denen dies auf 22 zutrifft (2 davon nutzen derzeit noch ein altes TSF als MTF-Ersatz und Ergänzung zu neueren KLF). 22 MTF sowie genausoviele neue Stellplätze bzw. bei anstehenden Neubauten immer 2 statt meistens nur einen Stellplatz. Wer soll das zahlen? Völlig unrealistisch, auch wenn es für die Wehren selbst schön wäre.
Gruß,
Michael
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| 23.12.2023 19:30 |
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., Obing | |