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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall auf Einsatz-Fahrt | 29 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 886218 | ||
Datum | 21.12.2023 18:03 MSG-Nr: [ 886218 ] | 641 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Andreas L. Es sind, wenn ich richtig gezählt habe, nun 25 Post´s mit unterschiedlicher Meinung zu diesem Thema bleibt nicht aus, da jeder "Fall" anders liegt, dürften dann auch die Gerichtsurteile entsprechend ausfallen (Theorie). Aber so weit wird es nicht kommen, wenn man sich an paar einfache Spielregeln hält. Kurz: es wird eine Abwägung verlangt (Wurden schon ja schon aufgezeigt). 1. anhalten muss man, allein um einen Personenschaden auszuschließen. Bei Personenschaden ist das Thema ganz schnell durch. 2. Melden/Informieren 3. Abwägung durchführen und am Besten dokumentieren (z.B. Einsatztagebuch) Die Ausbilder greifen auf Literatur zurück. Wenn man sich daran hält, dann sind die Entscheidungen nicht "willkürlich" und können belegbar nachvollzogen werden. Beispiel für zugängliche Literatur: https://shop.boorberg.de/DownloadProxy/Default.aspx?size=o&p=9783415073326 Für die Ausbildung lehne ich mich u.s. an dem an: "Sicherheit bei Einsatzfahrten: Sonderrechte und Wegerechte für Feuerwehr und THW!" ISBN 978-3-609-69202-9 Da wird explizit auf diese Fragestellung eingegangen. Gruß Dirk | ||||
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