Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Unfall auf Einsatz-Fahrt | 29 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 886167 |
Datum | 18.12.2023 09:17 MSG-Nr: [ 886167 ] | 1500 x gelesen |
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Hallo,
Geschrieben von Markus G.mir wurde einmal seitens der Polizei mitgeteilt, daß es sich um Fahrerflucht handelt, wenn man sich von der Unfallstelle entfernt.
Massgeblich ist aber nicht die Mitteilung der Polizei, sondern die Gesetzeslage. Wenn ich mich an all das gehalten hätte, was mir einzelne Polizisten schon z.B. bezüglich Fahrerlaubnisklassen oder sonstigen Vorschriften zum Straßenverkehr gesagt haben. wäre schon mehrfach straffällig geworden...
Geschrieben von Markus G.Egal ob mit blauem Licht und mit welcher Wagenfarbe.
Die Wagenfarbe dürfte in der Tat unerheblich sein. Ob eine blaue RKL (berechtigt) vorhanden und auch (berechtigt) zusammen mit Horn in Verwendung war, könnte da schon eher eine Rolle spielen.
Geschrieben von Markus G.Egal wie viele § man hier zitiert.
Egal wie viele Polizisten irgendwelchen Unsinn erzählen wovon sie keine Ahnung haben, weil sowas dann im Zweifel im Nachgang irgendein Gericht entscheidet.
Geschrieben von Markus G.Auch Menschenrettung dürfte hierbei eine untergeordnete Rolle spielen,
Da dürftest du falsch liegen. Spätestens dann fällt die Abwägung der Schäden und Folgen ins Gewicht. Ein abgerissener Aussenspiegel gegenüber einem nicht geretteten Menschenleben? Da fällt sogar einem juristischen Laien die Abwägung erstmal leicht, ob das auch ein Gericht später so sieht, wird sich zeigen. Klar dürfte sein: Wenn ich selbst auf der Einsatzfahrt einen Unfall mit Verletzten verursache, dürfte von wenigen Ausnahmen die Fahrt zu Ende sein. Aber auch das ist letztendlich eine Einzelfallentscheidung.
Geschrieben von Markus G.da zumeist mehrer Einheiten bei Person in Gefahr alarmiert werden und es nicht auf ein einzelnes Fahrzeug ankommt.
Na, mit dem Argument müsste dann ja auch jeder sein SoSi ausgeschaltet lassen. Es fahren ja mehrere hin, einer wird dann schon rechtzeitig da sein...
Geschrieben von Markus G.Aaaaaber vielleicht kann uns hier ein Jurist entsprechend weiterhelfen.
Leider wird da auch ein Jurist keine 100% klare Aussage treffen können, da der Einzelfall entscheidend ist und da je nach Gericht auch wieder unterschiedliche Auslegungen herauskommen können.
Gruß,
Michael
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