| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Kein TÜV wg. neongelbe Signalfarbe haben oder durchbrochene Reflexstreifen? | 32 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 886096 |
| Datum | 11.12.2023 21:56 MSG-Nr: [ 886096 ] | 1396 x gelesen |
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
ja, und auch damals hatte ich das schon kritisch gesehen:
Geschrieben von ---mir selbst vor fast zehn Jahren--- Bei hellem Tageslicht sehe ich für einen ausgefahrenen Lichtmast kein Blendpotential, selbst wenn er gerade nach hinten strahlt. Da vermute ich tatsächlich einen Sicherheitsgewinn.
Bei Dunkelheit gibt es aber nichts schlimmeres, als den Verkehr zu blenden (egal ob mit Lichtmasten, mobilen Scheinwerfern oder dem Fernlicht des Fahrzeugs): Wer geblendet ist, hat keine Chance etwas oder jemanden auf der Fahrbahn zu erkennen!
Das ist BTW ein Punkt, der IMHO viel zu selten bei der Ausbildung zum Thema Absicherung angesprochen wird.
Da es zwischen den beiden (leicht zu merkenden) Extremen "helles Tageslicht, Lichtmast gegen den Verkehr ist gut" und "dunkle Nacht, Lichtmast gegen den Verkehr ist das Böse in Person" unzählig viele Zwischenstufen gibt bei denen man ggf. gefähliche Fehler machen kann, tendiere ich eher zur einfachen Regel "Lichtmast im Straßenverkehr nur von möglichst weit oben möglichst steil nach unten", um Fehlenschätzungen und daraus resultierende zusätzliche Gefahren zu vermeiden.
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