| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Kein TÜV wg. neongelbe Signalfarbe haben oder durchbrochene Reflexstreifen? | 32 Beiträge |
| Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 886062 |
| Datum | 10.12.2023 13:18 MSG-Nr: [ 886062 ] | 1558 x gelesen |
Klares nein!
Geschrieben von Markus G.Ich bin ein Freund von Sichtbarkeit. je mehr, desto besser.
Sichtbarkeit hat rein garnix mit Erkennen zu tun.
Wir stehen an der Est oder sitzen im Einsatzfahrzeug, wissen also was hier Sache ist. Der unbedarfte Verkehrsteilnehmer hingegen muss nicht nur sehen das da was ist, sondern er muss erkennen können was da ist um so sein Verhalten entsprechend anzupassen und dafür hat er ggf. nur den berühmten Augenblick an Zeit.
Sorry, schmeiße ich jedes mal den Anker weil da "irgendwas ist" steht der Verkehr.
In einigen Ländern wurde die Erkenntnis auch schon in Handlungsanweisungen umgesetzt, zB das unnötiges "Blaulicht" im Stand abgeschaltet wird, einige zusätzlich von Blau auf Gelb umschalten und das soweit bekannt mit Erfolg.
Ich meine keine Ahnung, welche Funktion hat hier das Blaulicht, geschweige denn der Frontblitzer, das der Wassertrupp da nicht gegen rennt?!
https://www.verlagshaus-jaumann.de/media.media.b028844d-30fb-4a11-a55e-52db63d5f65f.original1024.jpg
Unsere Warneinrichtungen und Farbgebung sollten wir als Befehl an andere Verkehrsteilnehmer verstehen und dieser hat in eindeutiger und klar verständlicher Form zu erfolgen. Kein wischi-waschie gelaber ala Eddie Murphy.
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark
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Geändert von Thomas M. [10.12.23 13:30] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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