| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Kein TÜV wg. neongelbe Signalfarbe haben oder durchbrochene Reflexstreifen? | 32 Beiträge |
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 886052 |
| Datum | 09.12.2023 10:35 MSG-Nr: [ 886052 ] | 1859 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
Guten Tag
Geschrieben von Michael W.
man könnte diese genausogut als landesweite Ausnahmegenehmigung zentral auf den Weg bringen. Machen andere Bundesländer auch so.
Zum Thema auch eine Landtags-Drucksache in BaWü Landtag über den:
Erlass des Verkehrsministeriums vom 17. Februar 2023 über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO zum Einsatz von Leuchtfarben oder rückstrahlenden Mitteln zur Gestaltung eines Signalbilds dienstlicher Einsatzfahrzeuge solcher Institutionen, die gemäß § 52 Absatz 3 StVZO zum Führen von Sondersignal an ihren Fahrzeugen berechtigt sind und Auswirkungen auf Bürokratie sowie die praktische Anwendbarkeit.
Viel Spass beim lesen ;-))
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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Geändert von Bernhard D. [09.12.23 10:36] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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