| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Kein TÜV wg. neongelbe Signalfarbe haben oder durchbrochene Reflexstreifen? | 32 Beiträge |
| Autor | Mart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg | 885993 |
| Datum | 04.12.2023 16:48 MSG-Nr: [ 885993 ] | 2543 x gelesen |
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Strassenverkehrzulassungsordnung
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Geschrieben von Matthias K.Was steht da drin?
Volltext
Nach 5.2. dürfen an BOS Fahrzeuge auch mehr Leuchtfarben ran, als nur an die Konturen wenn die besagte Ausnahmegenehmigung vorliegt. Jetzt wäre es interessant zu wissen, was die Sache in Konstanz mit dem Erlass zu tun hat.
Dieser Absatz:"Sämtliche optischen und akustischen Signaleinrichtungen oder Reflexmarkierungen sind bauartgenehmigungspflichtig gemäß § 22a StVZO oder EU-bzw. ECE-Vorschriften oder müssen den Vorgaben aus anderen Rechtsgebieten entsprechen."
Damit steht nämlich fest, dass nur Reflexfolien mit Zulassung gemäß ECE R104 verwendet werden dürfen.
Siehe auch hier Infoblatt des TÜV Nord.
Und Limegelb,Yelpgelb etc. haben diese Zulassung nicht. Und da ist es auch egal ob als Vollinie oder Gaps aufgebracht.
Die Landespolizei BaWÜ hat wohl eine Sondergenehmigung (siehe deren Beklebung am Heck, Seite und Motorhaube mit Limegelber Reflexfolien) sonst dürfte da auch kein einzige Fahrzeug mehr zugelassen werden. Warum diese Siondergenehmigung nicht für die anderen BOS erteilt wird?
Grüße aus der Nordhardt
Martin Streeb
"Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L.
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