Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Neubau Hauptfeuerwache Mannheim | 31 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 885985 |
Datum | 04.12.2023 09:36 MSG-Nr: [ 885985 ] | 890 x gelesen |
Infos: | 01.04.17 MM: Rund 40 000 Besucher beim Tag der offenen Tür 31.03.17 MM: Einweihung der neuen Hauptfeuerwache 08.02.17 MM: Ein höchst sensibles Puzzle 08.02.17 FW-MRN: Mannheim: Großer Tag rückt immer näher
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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Gerhard B.FwVO Rheinland-Pfalz §1 Absatz 1: " Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, daß sie in der Regel (...) innerhalb von acht Minuten nach der Alarmierung (Einsatzgrundzeit) wirksame Hilfe einleiten kann.
Nach Norden (Hessen) wären es 10 Minuten ... Jetzt wollt ich gerade den Klugscheißer geben und schreiben, dass die 8min in RLP genauso lange sind wie die 10min in Hessen, aber jetzt fiel mir auf, dass es auch im HBKG heißt "nach der Alarmierung". Also gibt es eine DIN 14011:2018-01-Hilfsfrist, eine Hessen-Hilfsfrist und eine RLP-Hilfsfrist-die-Einsatzgrundzeit-heißt-weils-eben-keine-DIN-Hilfsfrist-ist.
Dafür müsst ihr "an jedem Ort" ankommen, wir aber nur "an jedem an einer öffentlichen Straße gelegenen Ort". Dann passt es wohl wieder.
I love Förderalismus.
"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)
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| 22.04.2015 14:42 |
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) |
| 22.04.2015 15:21 |
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., Frankfurt | |