Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Hauptamtliche Führungskräfte - war: Ermittlungsverfahren ... | 18 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 885414 |
Datum | 18.10.2023 09:51 MSG-Nr: [ 885414 ] | 1369 x gelesen |
Infos: | 19.10.23 FW-Forum: Ausbildungs-Voraussetzungen hauptamtl. Wehrleiter
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Geschrieben von Ralf R.Und genau deshalb bin ich nach wie vor ein Fan davon, dass die ehrenamtlichen Wehrleiter, wenn möglich, bei den kommunalen Aufgabenträgern im Hauptberuf arbeiten und dort die entsprechenden zeitlichen Freiräume bekommen.
Das kann man gut organisieren, wenn alle (Wehrleiter, Verwaltung, Bürgermeister) am gleichen Strang ziehen UND der Wehrleiter dann eine Ausbildung hat, die man in der Verwaltung auch sinnvoll einsetzen kann.
Kann aber auch den Nachteil haben, dass der Wehrleiter einen anderen Chef im Büro hat, der ihm sagen kann woher er sein Geld bekommt. Gab es bei uns schon und war nicht gut.
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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| 17.10.2023 10:32 |
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Seba7sti7an 7K., Grafschaft Ermittlungsverfahren - war: Deutschland war präzise gewarnt die Menschen aber nicht | |