Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr-Vereine - war: In Feldafings Feuerwehr brennts - Kommandant tritt aus | 53 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 885395 |
Datum | 17.10.2023 11:18 MSG-Nr: [ 885395 ] | 1143 x gelesen |
Die Feuerwehr ist die Gemeinde und die Gemeinde ist die Feuerwehr.
§ 18 Abs. I gibt vor, dass die Gemeinde die Existenz der Kameradschaftskasse in einer Satzung verankern muss. Ist in der Mustersatzung bereits drin. Satz 2 gibt Erleichterungen für die Führung des Kontos.
§ 18 Abs. II gibt vor, dass der jeweilige Ausschuss einen Wirtschaftsplan aufzustellen hat der vom Bürgermeister zu genhmigen ist; für die Kameradschaftskasse muss ein Extra Konto/Kasse vorhanden sind und eigene Aufzeichnungen müssen geführt werden.
§ 18 Abs III regelt, dass die Entscheidung wie das Geld verwendet wird, ausschließlich Sache des Ausschusses ist. Ausführendes Organ ist der Feuerwehrkommandant. Die Handlungen des Feuerwehrkommandanten folgen Kratt Gesetz in Vertretung Bürgermeisters; bei allem was über die Kasse abgewickelt wird, ist die Gemeinde der Veranstalter.
Wenn also ein Fest veranstaltet werden soll, dann brauch es dafür nur das Einverständnis des zuständigen Feuerwehrausschusses. Der Kommandant kann Brötchen und Bratwurst selbst kaufen, er kann es aber auch auf den Kassierer oder einen sonstigen delegieren. Derjenige der einkauft handelt in dem Moment als Vertreter der Bürgermeisters.
Zahlt die Feuerwehr den Metzger nicht, dann muss der Metzger die Gemeinde auf Zahlung verklagen.
Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.
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