Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr-Vereine - war: In Feldafings Feuerwehr brennts - Kommandant tritt aus | 53 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 885390 |
Datum | 17.10.2023 10:52 MSG-Nr: [ 885390 ] | 1216 x gelesen |
Mit "Umsätzen auf Brandschutztagen und Jubiläen" kann ich nichts anfangen. Ich vermute mal, dass sind einfach Feste die bei Euch der Förderverein ausrichtet.
In BaWü gibt es eben das Konstrukt der Kameradschaftskasse. Es ist rechtlich Geld der Gemeinde, bei Veranstaltungen gilt die Gemeinde als Veranstalter, der Kommandant kann aber ohne Absprache mit dem Bürgermeister darüber verfügen. Einziges Manko, es muss eben ein Wirtschaftsplan aufgestellt werden.
Wenn also ein Kreisfeuerwehrtag veranstaltet wird, dann macht das zwar die Feuerwehr, rechtlich tritt aber die Gemeinde in Erscheinung. Ebenso bei Tag der offenen Tür, etc. pp.
Der große Vorteil daran war bisher, dass, im Gegensatz zu einem Verein, eine Steuerpflicht grundsätzlich nur anfiel, wenn die Veranstaltung ein "gewisses Gewicht hat", dass hatte sie nach den Steuerrichtlinien bei regelmäßigen Einnahmen von mehr als 30.000 Euro im Jahr aus der speziellen Tätigkeit, oder wenn voraussichtlich über 100.000 Euro einmalig erzielt werden. Hier hat die EU jetzt bei der Umsatzsteuer etwas eingegrätscht, aber die Kameradschaftskasse ist im Regelfall aus der Körperschaftssteuer raus.
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Bei dem anderen vergleichst Du Äpfel mit Birnen. Zumindest bei den mir bekannten Vereinen gehören die Vereinsheime den Vereinen und nicht der Gemeinde, oder es gibt für die Sportanlagen einen Nutzungs- oder Überlassungsvertrag.
Ein interessantes Beispiel war, als eine politische Partei eine Feuerwehr gefragt hat, ob sie die Bewirtung einer Parteiveranstaltung übernehmen würde. Hier kam der freundliche Hinweise vom Rathaus, dass man den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten soll; bewirtet man eine Partei, muss man diesen Service allen Parteien zur Verfügung stellen. War dann schnell erledigt.
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