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Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaWenn Feuerwehrleute nicht mehr freiwillig Dienst tun2 Beiträge
AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg885355
Datum16.10.2023 13:00      MSG-Nr: [ 885355 ]665 x gelesen

2010 wurde in BW die Feuerwehrmustersatzung überarbeitet und die örtlichen Satzungen sollten angepasst werden. Damals kam auch die Frage auf, ob man näheres zu § 12 FwG gleich in die kommunale Satzung aufnimmt.

Die Mehrheit des Ausschusses war dagegen und auch das Rathaus selbst, sah keinen Grund sowas schon zu regeln, wenn man noch 60 Mann vor der Pflichtfeuerwehr weg ist.

Es ist vorausschauend, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen hat. So müssen die Gemeinden im Falle eines Falles nicht selbst etwas erfinden.

Aber gibt es über das Thema ernsthaft Diskussionen. Lt. Wikipedia haben wir aktuell zwei Pflichtfeuerwehren im gesamten Bundesgebiet. Es ist als faktisch keine Relevanz für eine Diskussion vorhanden.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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 07.10.2023 09:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
 16.10.2023 13:00 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.

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