Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Pflicht-Feuerwehr - war: Feuerwehrleute die Deppen der Gemeinde ? | 30 Beiträge |
Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 885156 |
Datum | 27.09.2023 08:54 MSG-Nr: [ 885156 ] | 501 x gelesen |
Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger
Geschrieben von Michael W.Auch da gilt erstmal ärztliche Schweigepflicht. Ist halt blöd, wenn man bei sowas dann dummerweise auffällt, dass man angeblich für die Feuerwehr als AGT untauglich ist, arbeitsmäßig aber tauglich. Die Anzahl derjenigen, die aber bei der Arbeit Atemschutz tragen müssen, dürfte eher gering sein, ist dann also nur bei wenigen ein Problem. Außerdem entbindet ein nichtbestehen der G26.3 sicher auch nicht von der Feuerwehrpflicht, es werden ja nicht ausschließlich AGT benötigt.
Hier würde ich mal einen Blick in die ArbmedVV werfen. Tauglichkeit ist in der Regel für die meisten beruflichen Tätigkeiten nicht mehr gefordert sondern nur noch Vorsorge. Aber selbst bei einer Tauglichkeit gibt es eigentlich nicht die Tauglichkeit. In die Anforderungen fließt durchaus die Art der Tätigkeit ein. Und die wenigsten werden beruflich in brennende, verqualmte Gebäude gehen. Da hat sich in den letzten 10 Jahren sehr viel geändert. Es ist also durchaus gut möglich beruflich tauglich und für die Feuerwehr untauglich zu sein. Da ich seit über 10 Jahren beruflich nichts anderes mache als Atemschutz (primär industriell) sehe ich da vielseitige Möglichkeiten.
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| 13.12.2015 16:52 |
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Thom7as 7M., Menden/ Sauerland Feuerwehrleute die Deppen der Gemeinde ? | |