Hallo,
Geschrieben von Jakob T."Ich würde ja gerne, aber die Einfahrten ins FGH sind zu schmal (Einklemmgefahr), die Fahrzeugbox ist viel zu kurz, es gibt Stolperstellen, die Ausleuchtung ist schlecht und überhaupt scheint man von UVV noch nie etwas gehört zu haben. Und die Umkleide ist ein Hort für diverse Insekten und sonstige Krabbeltiere. Die WC sind nicht vorhanden. Also so kann man nicht arbeiten und ich habe dazu auch schon eine Anfrage ans Ministerium geschickt. Also macht da mal was und ich komme sehr gerne wieder".
Ach so, und bei deinem Arbeitgeber hast du dementsprechend auch das Recht, wenn ein deiner Meinung nach bestehender wie auch immer gearteter UVV-Verstoß vorliegt, deine Arbeit niederzulegen und zu sagen, du kommst wieder, wenn alles behoben ist? Das sind irgendwie zwei Paar Schuhe.
Geschrieben von Jakob T."Ich würde ja gerne, aber die Einfahrten ins FGH sind zu schmal (Einklemmgefahr), die Fahrzeugbox ist viel zu kurz, es gibt Stolperstellen, die Ausleuchtung ist schlecht und überhaupt scheint man von UVV noch nie etwas gehört zu haben. Und die Umkleide ist ein Hort für diverse Insekten und sonstige Krabbeltiere. Die WC sind nicht vorhanden. Also so kann man nicht arbeiten und ich habe dazu auch schon eine Anfrage ans Ministerium geschickt. Also macht da mal was und ich komme sehr gerne wieder".
Die steht selbstverständlich das Recht zu, das Ministerium, die Unfallkasse oder Hinz und Kunz zu befragen, das entbindet dich aber in keiner Weise von deiner Feuerwehrpflicht.
Geschrieben von Jakob T.Denn wenn ich Leute zum Dienst verpflichte habe ich auch eine Fürsorgepflicht.
Die besteht ganz genauso auch in der rein freiwilligen Wehr, ohne jeden Unterschied zur Pflichtfeuerwehr.
Geschrieben von Jakob T.Erst wenn das nicht klappt, dann kann man mit Attesten usw. winken. Atteste sind immer schlecht wenn man auf Grund beruflicher Tätigkeit evtl. Atemschutz tragen muss oder so.
Auch da gilt erstmal ärztliche Schweigepflicht. Ist halt blöd, wenn man bei sowas dann dummerweise auffällt, dass man angeblich für die Feuerwehr als AGT untauglich ist, arbeitsmäßig aber tauglich. Die Anzahl derjenigen, die aber bei der Arbeit Atemschutz tragen müssen, dürfte eher gering sein, ist dann also nur bei wenigen ein Problem. Außerdem entbindet ein nichtbestehen der G26.3 sicher auch nicht von der Feuerwehrpflicht, es werden ja nicht ausschließlich AGT benötigt.
Gruß,
Michael
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