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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | BaWü: Hinweise zur Konzeption von Feuerwehrfahrzeugen | 55 Beiträge | ||
Autor | Eppl8e R8., Esslingen / BW | 885081 | ||
Datum | 19.09.2023 12:14 MSG-Nr: [ 885081 ] | 1347 x gelesen | ||
wie weit schwenkt denn eine Entnahmehilfe nach oben weg bzw. wie hoch ist dann quasi die resultierende "Fahrzeughöhe"? Ich frage, weil uns das gerade aus anderen Gründen umtreibt... Im Netz zum Thema O-Bus gefunden: Auf neuen Streckenabschnitten wird die Oberleitung laut Europäischer Norm in einer Standardhöhe von 5,5 bis 5,6 Metern über der Fahrbahnoberkante angebracht. Als maximale Höhe werden 6,5, als minimale Höhe 4,7 Meter definiert. Die Spannung bei den O-Bussen liegt bei uns bei 600 Volt DC, was für uns einen Abstand zum Fahrdraht von mindestens 1 m bedeutet. Ich nehm jetzt mal an: LF20 Norm (Höhe 3,30), begehbares Dach bei rund 2,90 m plus Größe Maschinist 1,80 m plus 1 m Abstand, macht zusammen 5,70 m !!!! Selbst wenn man für das begehbares Dach 2,80 ansetzt oder den Maschinisten mit 1,70 m, scheint mir das "sichere" Begehen des Aufbaudaches im nahen Bereich eines Fahrdrahtes nicht mehr zulässig. Unabhängig davon, ob ein Löschfahrzeug im Bereich einer Oberleitung abgestellt werden sollte und eine Leiterentnahmehilfe Mehrkosten verursacht, scheint diese bzgl. Ergonomie sinnvoll zu sein... Meine Wirkungsstätte: Freiwillige Feuerwehr Esslingen - Abt. Berkheim | ||||
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