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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflicht-Feuerwehr - war: Feuerwehrleute die Deppen der Gemeinde ? | 30 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 885071 | ||
Datum | 18.09.2023 21:01 MSG-Nr: [ 885071 ] | 1291 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Mir fällt an der Stelle auch nur die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Vorgabe ein, dem Empfänger eines Verwaltungsaktes, der in seine Rechte eingreift, vorher die Gelegenheit zu geben, sich zu äußern (28 VwVFG). also mit anderen Worten: Wer nicht da war hat offensichtlich keine Einwände gegen die Verpflichtung seiner Person. Ist doch schön, wenn die Pflichtfeuerwehr auf so breite Zustimmung stößt ;-) | ||||
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