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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflicht-Feuerwehr - war: Feuerwehrleute die Deppen der Gemeinde ? | 30 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 885066 | ||
Datum | 18.09.2023 14:36 MSG-Nr: [ 885066 ] | 1483 x gelesen | ||
Mir fällt an der Stelle auch nur die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Vorgabe ein, dem Empfänger eines Verwaltungsaktes, der in seine Rechte eingreift, vorher die Gelegenheit zu geben, sich zu äußern (28 VwVFG). Will das jemand nicht, ist das aber natürlich kein Grund für ein Bußgeld/Ordnungsgeld o.ä. Da ist wohl mehr der Wunsch Vater des Gedankens. Allgemein denke ich, dass man in dem Bericht jedes "vorgeladen" mal besser durch ein "eingeladen" ersetzen müsste. "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | ||||
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