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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | WLF-Gelände; war: Sammelthread TLF-W, Beschaffungen der Bundesländer | 49 Beiträge | ||
| Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 884873 | ||
| Datum | 03.09.2023 13:34 MSG-Nr: [ 884873 ] | 2217 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Michael W. Warum man hier aber nicht die Geschwindigkeitsbeschränkung für die Feuerwehrzwecke weggelassen hat, verstehe ich jetzt nicht. Immerhin darf im landwirtschaftlichen Einsatz mit Klasse T ja mit 60 gefahren werden. Sinn macht diese Regelung nicht wirklich. Feuerwehr hat doch keinen Bedarf an einer solchen Ausnahmeregelung und wird in hoffentlich nicht anmelden. Bei der Klasse T hat sich die Lobby durchgesetzt - mehr nicht. Allerdings auch nur eine Frage der Zeit bis das kassiert wird. Die Unfallforschung hat den Bereich im Blick. Die Polizei auch. Im Bauverkehr ist der Führerschein T kein Thema. Gruß Dirk | ||||
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