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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachsen-Anhalt: Wehrleitern der Freiwilligen Feuerwehren fehlt Lehrgang | 12 Beiträge | ||
Autor | Jens8 R.8, Lützen / Sachsen-Anhalt | 884728 | ||
Datum | 23.08.2023 11:49 MSG-Nr: [ 884728 ] | 547 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Der Landkreis hat 4 Verbandsgemeinden und 7 Einheitsgemeinden. Wofür braucht man 83 (+ x ausgebildete) Wehrleiter? Dies regelt in Sachsen-Anhalt das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Hier steht im §15 Wehrleiter folgendes: (1) Die Freiwillige Feuerwehr einer Gemeinde wird von dem Gemeindewehrleiter geleitet. In Gemeinden mit der Bezeichnung Stadt führt der Gemeindewehrleiter die Bezeichnung Stadtwehrleiter. (2) Ortsfeuerwehren werden von dem Ortswehrleiter geleitet. (3) Gemeindewehrleiter und ihre Stellvertreter werden von den Ortswehrleitern des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen, es sei denn, die Vorschlagsberechtigten sind durch Satzung anders bestimmt. Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter werden von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen. Gemeindewehrleiter und ihre Stellvertreter sowie Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein. Sie werden durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Ist ein Wehrleiter oder sein Stellvertreter nicht mehr in der Lage, sein Amt auszuüben, so kann er vor Ablauf seiner Amtszeit abberufen werden. Vor der Ernennung oder Abberufung ist der Kreisbrandmeister anzuhören. In der Musterdienstanweisung LSA ist aufgeführt welche Verantwortungen man trägt. Im Lehrgangskatalog sieht man gut das der normale Gruppenführer nicht mal nebenbei eine Ortwehr mit 10 bis 70 Mitglieder führen kann bzw. sollte. MKG Dies ist meine persönliche Meinung. | ||||
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