Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Sachsen-Anhalt: Wehrleitern der Freiwilligen Feuerwehren fehlt Lehrgang | 12 Beiträge |
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 884567 |
Datum | 12.08.2023 15:43 MSG-Nr: [ 884567 ] | 1030 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Sebastian K.Reden wir da über den Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr" nach FwDV 2, oder wenigstens über eine den (vielleicht nicht so ganz zeitgemäßen) Strukturen entsprechend angepasste Ausbildung?
Das müsste man jetzt in einem zweiten Schritt aufschlüsseln: Nach der Anfrage her, geht es primär um die allgemeine notwendige Qualifikation. Diese umfasst den Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr" nach FwDV2 und die jeweilige Führungsqualifikation je nach Ortswehr (Gruppen-, Zug-
oder Verbandsführer). Ich konnte jetzt wirklich nicht daraus ablesen, welche Qualifikation wirklich fehlt.
Geschrieben von Sebastian K.Wofür braucht man 83 (+ x ausgebildete) Wehrleiter?
Und bei der Anzahl kommt mal wieder das Verständigungsproblem föderaler Strukturen und überall heißt es anders: "Wehrleiter" ist sowohl die Kurzform der Ortswehrleiter (Leiter einer Ortswehr) als auch Gemeindewehrleiter (Leiter der Feuerwehr einer Einheitsgemeinde/Verbandsgemeinde).
Wenn ich jetzt 4 Verbandsgemeinden und 7 Einheitsgemeinden habe, dann habe ich zwar "nur" 11 Gemeindewehrleiter; aber dazu kommen noch 164 Ortswehrleiter. (Wenn ich mich nicht verzählt habe?)
Effektiv müssen auch die Stellvertreter diesen Lehrgang aufweisen.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|