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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Oberbürgermeister mit Blaulicht? | 12 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8R., Hilpoltstein / Bayern | 884230 | ||
Datum | 23.07.2023 11:16 MSG-Nr: [ 884230 ] | 1589 x gelesen | ||
Hallo Henning Ok, hab mir jetzt die StVZO auch noch mal zu Gemüte geführt. Rein vom Text hast du Recht. Allerdings steht in meiner "Anerkennung Ihres privaten Kraftfahrzeuges als Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeug des Technischen Hilfswerkes (THW) für die Ausrüstung mit Sonderwarneinrichtungen (blaues Blinklicht und Einsatzhorn)" drin, dass ich mein Fahrzeug mit Blauer Kennleuchte und Folgetonhorn ausrüsten darf. Ausgestellt von der Regierung von Mittelfranken. Wird also scheinbar anders gelebt, keine Ahnung warum. Gruß Alex | ||||
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