Hallo!
Geschrieben von Matthias K.Mit 11 Monaten auf Bewährung hat das Gericht den schwarzen Peter jetzt an die Gemeinde übergeben. Jetzt muss die entscheiden, was sie mit ihm machen und das knapp drei bis vier Jahre vor der Regel-Pensionierung.
Nun, das dürfte wohl klar sein.
Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer am Arbeitsplatz Vermögensdelikte, wie u.a. Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug in einem größeren Umfang begehen, so ist eine fristlose Entlassung ohne Weiteres begründet.
Zumindest geht das bei Arbeitern und Angestellten recht schnell mit der Entlassung.
Bei Beamten in Fällen des innerdienstlichen Betrugs zum Nachteil des Dienstherrn ist der Beamte in der Regel aus dem Dienst zu entfernen, wenn im Einzelfall Erschwerungsgründe vorliegen, denen keine Milderungsgründe von solchem Gewicht gegenüberstehen, dass eine Gesamtbetrachtung nicht den Schluss rechtfertigt, der Beamte habe das Vertrauen endgültig verloren.
Je gravierender die Erschwerungsgründe in ihrer Gesamtheit zu Buche schlagen, desto gewichtiger müssen die Milderungsgründe sein, um davon ausgehen zu können, dass noch ein Rest an Vertrauen zum Beamten vorhanden ist.
Erschwerungsgründe können sich z.B. aus Anzahl und Häufigkeit der Betrugshandlungen, der Höhe des Gesamtschadens, der missbräuchlichen Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener Kenntnisse usw. ergeben.
Also ein ganz heißes Eisen.
Gruß vom Berg
Jakob
"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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