News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gibt es in 2024 Zulassungsprobleme für ältere Drohnen? | 6 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 883358 | ||
Datum | 20.05.2023 13:51 MSG-Nr: [ 883358 ] | 864 x gelesen | ||
Hallo Bernd, ich habe von dem Thema zwar wenig Ahnung, aber ich habe mich mal auf die Suche nach der aktuellen Lage gemacht: Euer Gerät wiegt laut Internetsuche 1633 g mit Akku. Damit liegt euer Gerät über der 250g Startgewicht-Klasse. Somit würde gelten: "Nach dem 1. Januar 2024 können Sie Ihre Drohne weiterhin ohne Klassenkennzeichnung fliegen, jedoch nur unter den folgenden Unterkategorien des Betriebs, die Sie vollständig einhalten müssen: Unterkategorie A1, wenn das maximale Startgewicht (MTOM) der Drohne weniger als 250 g beträgt; oder Unterkategorie A3, wenn das maximale Startgewicht der Drohne weniger als 25 kg beträgt. Sie müssen keine Nachrüstung/Aufkleber an der Drohne in den Unterkategorien A1 oder A3 anbringen." Quelle: FAQ Easa Die Anforderungen an die Drohne und den Piloten sind somit erhöht, da nun Flüge nach den Regularien des Anwendungsszenarios "Open", Unterkategorie A3 entsprechen müssen. Quelle: Ausführung zur Drohnenverordung Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|