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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGibt es in 2024 Zulassungsprobleme für ältere Drohnen?6 Beiträge
AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen883358
Datum20.05.2023 13:51      MSG-Nr: [ 883358 ]864 x gelesen

Hallo Bernd,

ich habe von dem Thema zwar wenig Ahnung, aber ich habe mich mal auf die Suche nach der aktuellen Lage gemacht:

Euer Gerät wiegt laut Internetsuche 1633 g mit Akku. Damit liegt euer Gerät über der 250g Startgewicht-Klasse.

Somit würde gelten:
"Nach dem 1. Januar 2024 können Sie Ihre Drohne weiterhin ohne Klassenkennzeichnung fliegen, jedoch nur unter den folgenden Unterkategorien des Betriebs, die Sie vollständig einhalten müssen:

Unterkategorie A1, wenn das maximale Startgewicht (MTOM) der Drohne weniger als 250 g beträgt; oder
Unterkategorie A3, wenn das maximale Startgewicht der Drohne weniger als 25 kg beträgt.
Sie müssen keine Nachrüstung/Aufkleber an der Drohne in den Unterkategorien A1 oder A3 anbringen."


Quelle: FAQ Easa


Die Anforderungen an die Drohne und den Piloten sind somit erhöht, da nun Flüge nach den Regularien des Anwendungsszenarios "Open", Unterkategorie A3 entsprechen müssen.

Quelle: Ausführung zur Drohnenverordung

Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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