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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwillige Feuerwehr in RLP kann Zwang die Personalnot beheben? | 82 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 883218 | ||
Datum | 10.05.2023 15:54 MSG-Nr: [ 883218 ] | 1492 x gelesen | ||
Geschrieben von Olaf F. Aber wer soll denn dann gegen die Feuerwehr klagen? Der Bürgermeister als Aufsichtsorgan? Dann muss er ja gegen sich selbst klagen, weil er ja die Mittel für die Feuerwehr nicht herausgibt. Niemand, schon gar nicht der Bürgermeister. Du kannst auch nicht gegen den Bauhof klagen, weil im Winter die Straße nicht rechtzeitig geräumt wird. Bleiben wir in NRW, da ist Feuerwehr eine Pflichtaufgabe nach Weisung, damit kann die Rechtsaufsicht einer Stadt/ Gemeinde eiem Bürgermeister sehr klar sagen wie eine Feuerwehr auszusehen hat. Geschrieben von Olaf F. Mal eine Frage in den Raum. Wer glaubt heute noch das z. B. Berlin eine Leistungsstake und Schlagfertige Feuerwehr und Rettungsdienst hat? Berlin und die anderen Stadtstaaten sind Sonderfälle. Aber speziell Berlin hat generell finanzielle Probleme und die gehen auch nicht an der Feuerwehr spurlos vorüber. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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