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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwillige Feuerwehr in RLP kann Zwang die Personalnot beheben? | 82 Beiträge | ||
Autor | Günt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz | 883199 | ||
Datum | 09.05.2023 20:29 MSG-Nr: [ 883199 ] | 1774 x gelesen | ||
Die Freistellung vom Wehrdienst setzte die Zustimmung der zuständigen Behörde zur Verpflichtung voraus. Sachlich zuständig für die Erteilung der Zustimmung waren die kreisfreien Städte und Kreise, örtlich zuständig war die Behörde, der die Einheit oder Einrichtung, in der der Helfer mitwirkte unterstand. mkG Günther | ||||
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