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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwillige Feuerwehr in RLP kann Zwang die Personalnot beheben? | 82 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 883182 | ||
Datum | 08.05.2023 23:10 MSG-Nr: [ 883182 ] | 1781 x gelesen | ||
Guten Abend Geschrieben von Olaf F. Ehrlich gesagt höre ich das jetzt zum ersten Mal. Auf die Schnelle gefunden: -> " § 13a - Wehrpflichtgesetz (WPflG) " [...] Ich kann mich noch erinnern, dass hier im Landkreis das Kontingent nie ausreichte um alle Beweber vom Wehrdienst freizustellen. Auch mein Freistellungsantrag von 1972 wurde, da die Anzahl der Freizustellenden im Kreis erreicht war, abgelehnt und ich musste -wie etliche nicht freigestellter FF-Angehörige- zum 2.1.1973 zur Bundeswehr einrücken. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine)
Geändert von Bernhard D. [08.05.23 23:14] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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