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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwillige Feuerwehr in RLP kann Zwang die Personalnot beheben? | 82 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 883158 | ||
Datum | 08.05.2023 10:23 MSG-Nr: [ 883158 ] | 1902 x gelesen | ||
Geschrieben von Olaf F. Geschrieben von Michael W. Aus eigener Erfahrung. Natürlich sprach das Kreiswehrersatzamt die Freistellung aus, allerdings konnte man sich als Antragssteller nicht einfach so freistellen lassen, sondern man wurde für einen bestimmten Dienstposten in einer Feuerwehr oder anderer Katschutzeinheit freigestellt. Damit hat die "freistellende" Feuerwehr und die Katschutz-Behörde des Kreises ein Wörtchen mitzureden. Vor meinem Antrag zur Freistellung hatte ich ein Gespräch mit meinem Wehrführer und dem Kreisbrandrat (hier in NRW Kreisbrandmeister) und ohne das ok von beiden wäre mein Antrag garantiert nicht positiv beschieden worden. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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