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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Ehrenamtskarte BaWü; war: Baden-Württemberg Koalitionsvertrag | 41 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 883098 | ||
Datum | 04.05.2023 18:24 MSG-Nr: [ 883098 ] | 1157 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Bernhard D. Mal sehn wie die Sache -auch für die Feuerwehren- läuft ? Das " Land stärkt bürgerschaftliches Engagement " mit einer Ehrenamtskarte. Dazu wurden Kriterien für den Erwerb und für die Verwaltung der Karten erarbeitet. Für die Berechtigung zum Erhalt der Karte bedarf es eines Mindestumfangs an Engagement. So müssen ehrenamtlich Engagierte daher mindestens 200 Stunden im Jahr (100 Stunden bei projektbezogenem Engagement) ehrenamtlich tätig sein, um die Karte zu bekommen. Einen garantierten Anspruch gibt es für: -> Juleica-Inhaberinnen und -inhaber - > Mitglieder in Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks -> Freiwilligendienstleistende Somit haben die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im Land in ihrer Gesamtheit einen garantierten Anspruch auf diese Karte. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Bernhard D. [04.05.23 18:25] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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