Rubrik | Katastrophenschutz |
zurück
|
Thema | Ehrenamtskarte BaWü; war: Baden-Württemberg Koalitionsvertrag | 41 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 883076 |
Datum | 03.05.2023 10:32 MSG-Nr: [ 883076 ] | 1537 x gelesen |
Infos: | 01.08.23 Ehrenamtskarte Baden-Württemberg
|
Geschrieben von Michael W.sobald es einen Cent Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt gibt, ist man den Bedingungen nach raus. Der Passus wurde zwischenzeitlich gestrichen, bzw. entschärft, in dem aktuellen Leitfaden für Kommunen heißt es:
Pauschale Aufwandsentschädigungen führen nicht zum Ausschluss von der Karte, wenn sie in einem nachvollziehbaren Verhältnis zu den realen Aufwendungen stehen und die jeweilige Organisation dies bestätigt.
und:
Freiwillige Feuerwehr und Rettungdienste
Selbstverständlich können auch Ehrenamtliche in diesen Bereichen die Ehrenamtskarte erhalten, wenn sie die Vergabekriterien erfüllen. Das gilt auch für Engagierte bei der Jugendfeuerwehr. Bereitschaftszeiten oder gesellige Zusammenkünfte werden nicht angerechnet. Übungszeiten, Einsätze aller Art (Veranstaltungen, Präsentationen), Fortbildungen, Sitzungen, Zeiten für die Gerätepflege und Fahrzeiten hingegen werden angerechnet.
Aber dessen ungeachtet:
Geschrieben von Michael W.wieder recht umständlich gemacht für letztenendes ein paar Cent Ermäßigung bei einigen Eintritten. Ja.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 14.06.2022 17:53 |
|
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) Baden-Württemberg Koalitionsvertrag Waldbrand | |