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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Im Einsatzfall zuerst nur den EL alarmieren? | 57 Beiträge | ||
Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 883007 | ||
Datum | 29.04.2023 00:27 MSG-Nr: [ 883007 ] | 1792 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. Bei Brandeinsätzen wo es schon in der Leitstelle klar ist dass es brennt ist das "gucken fahren" fachlich totaler Quatsch und auch fahrlässig. Genau hier sehe ich bei mir persönlich einige Fragezeichen. * Wer bestimmt, was in der AAO hinterlegt ist? * Kann ein Wehrleiter das in Eigenregie bestimmen? * Wie kann es sein, das bei einem offensichtlichen B3/B4-Einsatz nur der EL alarmiert wird? Im Leitstellenbereich Traunstein (und wahrscheinlich auch in vielen anderen Leitstellenbereichen) wird ganz klar für ein Einsatzstichwort definiert, welche Kräfte anzurücken haben. Danach habe die Kommandanten doe Möglichkeit, auf Grund örtlicher oeder struktureller Gegenbenheiten die AAO abzuändern, z.B in einem Ortsteil ist die Wasserversorgung eher sparsam, also 1 TLF zusätzlich. Aber bei B3 nur einen EL zu alarmieren kann ich mir bei besten Willen nicht vorstellen, dass so etwas durch die Leitstelle oder die Kreisbrandinspektion durchgehen kann. | ||||
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