Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | E-Löschlanze zum Löschen der Antriebsbatterie von E-Fahrzeugen, isoliert bis 1000 V - Sinnvoll? | 56 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 882651 |
Datum | 08.04.2023 16:53 MSG-Nr: [ 882651 ] | 789 x gelesen |
Geschrieben von Darre H.die DGUV ist bzgl. Einsatz E-Löschlanze mit ihrer gewählten Formulierung m.E. wenig hilfreich, denn " ... kann für diese Methode aktuell keine Empfehlung ausgesprochen werden."
Ich lese den Satz in seinem Kontext (*) ziemlich deutlich als:
"Das Eintreiben von Löschlanzen in HV-Batterien verstößt gegen derzeit geltende DGUV-Vorschriften".
Nur schreibt das niemand so deutlich, weil ja bei der Erstellung der relevanten Vorschriften diese Technik noch nicht vorhanden war und deswegen auch nicht explizit berücksichtigt wurde, und weil solche Aussagen ja als fortschrittsfeindlich oder (aus Sicht des Herstellers der Löschlanzen) als geschäftsschädigend betrachtet werden könnten.
Da gab es doch letztens schon einen Fall, wo die Unfallkassen eine "moderne Technik" abgelehnt hatten und hinterher zurückgerudert sind.
Andererseits will man aber auch nicht am Pranger stehen, wenn jemand so ein Werkzeug einsetzt und dabei verletzt wird.
Geschrieben von Darre H.Klingt für mich im Ergebnis zu uneindeutig, nach dem Motto "Wasch mich, aber mach mich nicht nass".
Irgendwie schon.
Aber es ist ja auch nicht ausgeschlossen, dass zukünftige Erkenntnisse zu dem Ergebnis kommen, dass der Einsatz dieser Geräte vertretbar (und vielleicht sogar sinnvoll) ist. Dann würden die DGUV-Vorschriften sicher angepasst.
Aber da müsste dann wohl der Hersteller erstmal belastbar Ergebnisse liefern. Wofür er jetzt ja auch schon wieder fünf Jahre Zeit gehabt hätte...
Wenn ich mir die aktuelle Produktseite anschaue, scheint es aber durchaus Weiterentwicklungen gegeben zu haben:
Es gibt einen (isolierten) Verlängerungsgriff um beim Betrieb mehr Abstand halten zu können und es sind sowohl an der Kupplung als auch am Schlagknopf Erdungsschrauben angebracht. Oder war das in der ersten Version auch schon so?
(*) Er stammt aus diesem Dokument (pdf, Stand: 28.07.2020), wie oben schon verlinkt.
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