Geschrieben von Radio Euskirchen... Der Wehrleiter sagte uns, dass beim Einsatz im Weilerswister Gewerbegebiet mehrere Schläuche geplatzt sind. Die Schläuche wären lange nicht gewartet worden. Es fehle die Möglichkeit dazu.
Das verstehe ich nicht.
Jetzt bin ich zwar kein Gerätewart, aber im DGUV Grundsatz 305-002 lese ich von Prüfungen bis zu einem Arbeitsdruck von 16 bar. Dieser Druck sollte als Schließdruck von den üblichen Feuerlöschkreiselpumpen erreicht werden.
Welche Möglichkeit kann denn fehlen, damit man eine solche Prüfung nicht durchführen kann?
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