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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fehlende Schlauchprüfung :-() | 6 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 882438 | ||
Datum | 21.03.2023 13:22 MSG-Nr: [ 882438 ] | 1600 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Sebastian K. Im Abschlussbericht der Unfallkommission liest sich das irgendwie etwas anders: danke für den Hinweis. da hatte ich noch das hier im Hinterkopf: Das Platzen des Schlauches hatte jedoch zur Folge, dass der verunfallte Trupp kein Löschmittel mehr am Rohr hatte, was auch ein Freikämpfen des Rückzugsweges unmöglich gemacht hat Mir geht es hier im Thread ja darum das fehlende Prüfungen u.U. auch strafrechtliche Konsequenzen haben können. Im Fall in Tübingen war dann ja das Schlauchthema "doppelt" vom Tisch. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
Geändert von Jürgen M. [21.03.23 13:36] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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