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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaNach Beschluss in Aschaffenburg - Kommt die Feuerwehr-Rente bayernweit? Kommunen skeptisch23 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 881854
Datum09.02.2023 13:25      MSG-Nr: [ 881854 ]964 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Bernhard D.Das könnte ein Knackpunkt werden, wie definiert man gerecht "lange Jahre regelmäßig aktiv! ?

Das sehe ich jetzt nicht als sehr akut. Interessant dürfte die Höhe der Rente werden.

Hab das mal mit einem Rentenrechner zur Privatrente durchgerechnet. Ok, evtl. bekommen Gemeinde da bessere Konditionen, aber das Endergebnis ist ernüchternd.

Als Beispiel habe ich mal einen 25 Jährigen Wehrführer genommen. Die Aufwandsentschädigung von 65,-- Euro geht komplett in die Rentenversicherung. Bleibt der Kollege 40 Jahre Wehrführer und scheidet mit 65 Jahren aus dem aktiven Dienst aus, so bekäme er rund 226,-- Euro. Das ist schon ein Wort.

Man müsste also auch für den einfachen Indianer einen Beitrag einzahlen der in ähnlicher Höhe liegt um bei der gleichen Dienstzeit auf einen solchen Betrag zu kommen.
Probleme sehe ich da, wo FA vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden. Nach fünf Jahren oder nach 25 Jahren.

Also muss die Feuerwehrrente an einen Mindestdienstzeit gebunden werden. Scheidet jemand vor dieser Zeit aus, verfällt sein Rentenanspruch.
Wenn wir bei obigem Beispiel bleiben würde der Kollege mit den 65 Euro nach 25 Jahren auf ca. 81 Euro kommen. Klingt jetzt nicht mehr so toll.

Irgendwie ist das kompliziert. Denn wegen einer Rentenaussicht von 50, 80 oder 100 Euro wird sich niemand finden der jetzt mit Gewalt zur Feuerwehr will.
Ach ja, was mache ich mit den Kameraden die schon 30 oder 40 Jahre dabei sind? Beiträge nachzahlen oder Stichtag nach dem Motto Pech gehabt?

Ich finde es gut darüber nachzudenken, aber bitte auch ein schlüssiges Konzept vorlegen das für alle Feuerwehren angewendet werden kann. Sonst gibt es nur wieder ein Flickenteppich bei dem keiner wirklich durchblickt.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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