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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | SoSi Ordnungsamt | 129 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 881448 | ||
Datum | 19.01.2023 16:51 MSG-Nr: [ 881448 ] | 1580 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Alexander H. Und genauso wie es nicht Aufgabe der Feuerwehr ist mit Blaulicht Kriminelle dingfest zu machen ist es grundsätzlich auch nicht Aufgabe der Feuerwehr Erste Hilfe Einsätze zu fahren. Zumindest nicht in Bayern. das kann man jetzt ganz eng auslegen. Räuber verfolgen ist ja noch einfach und nachvollziehbar. Es gibt aber zahlreiche Einsätze der Feuerwehr, die nicht in die unmittelbare Zuständigkeit fallen. Angefangen mit Wasserrettungseinsätzen, da frage ich mich dann schon, warum wir da wie die bekloppten zum Einsatzort fahren, wenn man nach deiner Auffassung, gar nicht zuständig ist, weil es primäre Aufgabe des Rettungsdienst ist - zumindest bei uns. Letztendlich entscheidet doch das Einsatzstichwort und Auftrag, ob Eile geboten ist und nicht die Zuständigkeit. Person im Wasser und ich bleib an der roten Ampel stehen - irgendwie unrealistisch. Spätestens wenn ich als Katastrophenschutzeinheit zu so einem Einsatz fahre - direkte Zuständigkeit ist da definitiv nicht gegeben?! Also so ganz schlüssig ist das mit Zuständigkeit dann ,it der Argumentation nicht. Gruß Dirk | ||||
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