News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | SoSi Ordnungsamt | 129 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 881381 | ||
Datum | 17.01.2023 14:15 MSG-Nr: [ 881381 ] | 2149 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Volker C. Zitat Ordnungsamt Trier: Bedeutet das dann im Klartext: "Wir haben keine Lust uns auch noch um euren Scheiß zu kümmern"? Oder war da einer als er den Satz rausgehauen hat nicht so ganz bei klarem Verstand? Man muss sich den Satz mal auf der Zunge zergehen lassen! Abschleppen im Vorfeld bringt nichts! Also duldet man das unter Umständen Feuerwehr und Rettungsdienst behindert werden, nimmt man also billigend in Kauf das Menschenleben durch Falschparker gefährdet werden? Und, seit wann entscheidet ein Dritter (evtl. ohne Ahnung und Sachverstand) ob ich mit meinem Feuerwehrfahrzeug irgendwo durchkomme bzw. genug Platz ist oder nicht? Und ob ein Durchkommen für die Feuerwehr Notwendig ist, entscheidet das Ordnungsamt? Gibt es eine belastbare Quelle für diese Aussage des Ordnungsamtes? Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|