Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | 94 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 880045 |
Datum | 09.11.2022 07:20 MSG-Nr: [ 880045 ] | 1254 x gelesen |
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Hallo,
Geschrieben von Olaf F.Es gibt Gemeinden/ Städte die zahlen grundsätzlich keinen Verdienstausfall. Auch nicht wenn das Mitglied zum Lehrgang geht.
In RLP zumindest gibt es gesetzliche Regelungen. Ich dachte eigentlich, dass das in allen Bundesländern so ist. Ausnahme für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, da gibt es keinen Verdienstausfall, der AG muss aber im Regelfall auch da das FW-Mitglied freistellen für Lehrgänge, Ausbildung und Einsätze. Wenn sich eine Kommune nicht an grundlegende Gesetze hält, gibt es den Klageweg. Den würde ich dann auch beschreiten. Ich hänge schon genug Freizeit an die Feuerwehr, da erwarte ich nicht, dass ich auch noch Urlaub für Lehrgänge (zumindest wenn es sich nicht um Kreislehrgänge handelt, die abends oder am Wochenende stattfinden) nehmen muss. Wobei auch für die Kreisausbildung oder auch für Übungen im Bedarfsfall Freistellung mit Lohnersatz eingefordert werden kann.
Geschrieben von Olaf F.Ferner ist mir auch neu, das für Brandeinsätze Gebühren erhoben werden. Und Gebühren für den Einsatz zum Beispiel für BMA oder TH Einsätzen werden von der Gemeinde trotzdem erhoben und eingestrichen, auch wenn keiner der Mitglieder seinen Verdienstausfall gelten macht. Diese Gebühren werden eben als Einnahme der Gemeinde verbucht.
Und wo ist dann das Problem, dass die Gemeinde das weitergibt? Bei uns ist das der Fall. Verdienstausfall wird ferner auch unabhängig davon bezahlt, ob der Einsatz kostenpflichtig ist oder nicht. Würde also nichts ändern und sehe ich als selbstverständlich an.
Geschrieben von Olaf F.Aber nehmen wir doch nun mal das Beispiel Hamburg. 86 FFen gibt es in der Hansestadt und von der Stadt wird nicht eine einzige Reinigungskraft dafür gestellt, Nicht mal für eine Stunde im Jahr. für keine FF in der Stadt. Alle FFen müssen ihre Feuerwehrhäuser selber reinigen. Nur Reinigungsmittel können abgefordert werden.
Selbst schuld, wenn die das so machen. Die Verwaltung freut sich (oder auch nicht, vermutlich interessiert es sie momentan nicht die Bohne, der Aufschrei käme erst, wenn das nicht mehr so wäre). Bei uns machen das auch manche durchaus freiwillig selbst, an anderen Orten wird zumindest teilweise oder auch komplett eine Reinigungskraft bezahlt. Wobei das nach Bedarf erfolgt, es ist jetzt nicht so, dass bei der FW Kleinkleckersdorf mit 14tägigem Übungsdienst und 10 Einsätzen im Jahr jede Woche komplett geputzt wird. Das erfolgt nach Bedarf in Absprache mit der jeweiligen Wehrführung. Durchgekehrt wird auch da durchaus mal selber und die Reinigungskraft beschränkt sich auf sanitäre Anlagen und Schulungs-/Aufenthaltsräume sowie Küche.
Gruß,
Michael
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