Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | 94 Beiträge |
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 879983 |
Datum | 07.11.2022 11:21 MSG-Nr: [ 879983 ] | 1775 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Feuerwehrgesetz
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Bayrisches Feuerwehrgesetz
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Jakob T.Dann verstehe ich die Diskussion nicht. Denn alle haben hier wohl gem. Satzung ihren Austritt erklärt und somit ist der Ofen eben aus.
Jetzt ist der schwarze Peter bei der Gemeinde. Sie muss dann sehen wie sie den Artikel 13 des BayFwG am besten anwendet.
Richtig.
Und ich verstehe hier die Diskussion auch nicht.
Hier wird oft mit dem FwG von BaWü argumentiert. Aber die FF Schonstett liegt in Bayern und selbstverständlich gilt hier das BayFwG und die Satzung der FF Schonstett. Warum hier einige dieses nicht verstehen, kann ich nicht nachvollziehen.
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