Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | 94 Beiträge |
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 879982 |
Datum | 07.11.2022 10:55 MSG-Nr: [ 879982 ] | 1945 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Pflichtfeuerwehr
2. Polizeiführer
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Bayrisches Feuerwehrgesetz
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Jürgen M.braucht der doch gar nicht. Das läuft dann so:
- Antrag auf Entlassung
- Antrag wird stattgegeben
- Verpflichtung zum Feuerwehrdienst ( ggfs. über eine Pflichtfeuerwehr)
und schwubs ist der Ausgetretene wieder drin.
Die Feuerwehr ist wieder / weiter einsatzfähig.
Die FF Schonstett ist aber keine Pflichtfeuerwehr. (Noch keine Pflichtfeuerwehr)
Eine Pflichtfeuerwehr kann auch nicht von heut auf morgen eingeführt werden, da dieses ein Verwaltungsakt ist.
Ferner können auch nicht alle Mitglieder einer FF, 1 zu 1 in eine PF überstellt werden. Denn gibt es auch zahlreichen Mitglieder in einer FF die aber nicht mehr als Zwangsverpflichtete herangezogen werden können.
BayFwG Ar. 13 Abs. 3 Satz 2
(3) Zum Feuerwehrdienst kann nicht herangezogen werden,
2.
wessen Heranziehung mit seinen beruflichen oder sonstigen Pflichten gegenüber der Allgemeinheit, insbesondere mit den Pflichten im öffentlichen Dienst, unvereinbar ist,
Hierzu zählen z.B. Leute die noch ein anderes Ehrenamt ausüben, ein soziales Jahr ableisten, Polizisten, Fortbeamten, Krankenhauspersonal usw.
Und auch die Mitglieder die im Rettungsdienst arbeiten oder bei der Berufsfeuerwehr sind. Das wären bei meiner alten FF z.B. allein 7 Leute. Ein nicht unerheblicher Teil. Vor allem weil diese Leute über eine gute Ausbildung und viel Erfahrung verfügen
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