Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | 94 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 879969 |
Datum | 06.11.2022 18:27 MSG-Nr: [ 879969 ] | 1992 x gelesen |
Feuerwehrgesetz
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Gegensprechen Oberband
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Hallo!
Geschrieben von Olaf F.In der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren Schonstett steht unter §10 Abs. 1 ist zu lesen. Der Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr ist dem Kommandanten gegenüber schriftlich zu erklären.
Das war es. Mehr ist zu diesem Thema nicht in der Satzung zu finden. Im Bayerischen FwG wird nur auf die Satzung der FF hingewiesen.
Dort steht unter:
5. Zu Art. 5 Freiwillige Feuerwehr
5.1 Satzung für die Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung
Die Gemeinden sollen für ihre Feuerwehren eine öffentlich-rechtliche Satzung gemäß Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 GO erlassen
Dann hat also nicht der Bürgermeister das letzte Wort sondern der Kommandant.
Wenn ich das also richtig verstehe, wenn alle FA (SB) gegenüber dem Kommandanten ihren Austritt erklären ist die Feuerwehr Geschichte ohne das die Verwaltung auch nur die kleinste Handhabe hat.
Dann verstehe ich die Diskussion nicht. Denn alle haben hier wohl gem. Satzung ihren Austritt erklärt und somit ist der Ofen eben aus.
Jetzt ist der schwarze Peter bei der Gemeinde. Sie muss dann sehen wie sie den Artikel 13 des BayFwG am besten anwendet.
Gruß vom Berg
Jakob
"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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