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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | 94 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Hohentengen a.H. / Baden-Württemberg | 879959 | ||
Datum | 06.11.2022 11:41 MSG-Nr: [ 879959 ] | 2157 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. und schwubs ist der Ausgetretene wieder drin. In Baden Württemberg sind dann die wenigsten wieder drin, weil die Ausschlussgründe vielfältig sind, inkl. max. 10 Jahre Ehrenamt. Gemeindeordnung BaWü: (1) Der Bürger kann eine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigen Gründen ablehnen oder sein Ausscheiden verlangen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn der Bürger[] 3. zehn Jahre lang dem Gemeinderat oder Ortschaftsrat angehört oder ein öffentliches Ehrenamt verwaltet hat In meiner ehemaligen Wehr wurde das mal theoretisch durchgespielt und fast niemand der bestehenden Kameraden hätte verpflichtet werden können. In anderen Bundesländern gibt es mWn ähnliche Regeln. Gruß Alex Dies ist meine persönliche Meinung! | ||||
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